Fragen zu politischen Themen in Brakel
Wie kommt es zu der Änderung der Grundsteuer in Brakel?
Die Änderung der Grundsteuer hat zwei Gründe: die Grundsteuerreform auf Bundesebene und die darauf folgende Festlegung der Hebesätze in Brakel.
1. Neubewertung durch das Finanzamt
- Alle Grundstücke in Deutschland wurden zum 1. Januar 2022 neu bewertet.
- Diese Neubewertung erfolgt künftig alle sieben Jahre.
- Auf dieser Basis berechnet das Finanzamt den sogenannten Grundsteuermessbetrag.
- Die Stadt Brakel hat darauf keinen Einfluss.
2. Hebesatz durch die Stadt Brakel
- Die Stadt legt fest, mit welchem Hebesatz die Grundsteuer berechnet wird.
- In Brakel wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 748 % festgelegt.
- Dieser Wert entspricht den vom Land NRW vorgegebenen „aufkommensneutralen Hebesätzen“.
- Das bedeutet: Die Stadt Brakel nimmt durch die Reform insgesamt nicht mehr Geld ein als zuvor, die Last verteilt sich nur anders auf die jeweiligen Immobilien.
3. Folge für die Bürgerinnen und Bürger
- Ob die persönliche Grundsteuer steigt, sinkt oder gleichbleibt, hängt von der individuellen Bewertung der Immobilie durch das Finanzamt ab.
- Hat ein Grundstück an Wert gewonnen (z. B. durch Modernisierung), steigt die Steuer. Bei geringerer Bewertung kann sie sinken.
- Ansprechpartner für Fragen zur individuellen Bewertung ist das zuständige Finanzamt, nicht die Stadt Brakel.
Kurz gesagt:
Die Grundsteuerreform sorgt für eine neue Berechnungsgrundlage. Die Stadt Brakel hat den gesetzlich vorgesehenen, aufkommensneutralen Hebesatz übernommen. Für die Stadt bleiben die Gesamteinnahmen gleich – für die einzelnen Bürger kann sich die Höhe der Grundsteuer aber je nach Bewertung ändern.
Warum ist in Brakel derzeit keine Vollversorgung aller Haushalte mit Glasfaser geplant?
Der Rat der Stadt Brakel hat im Jahr 2024 einstimmig beschlossen, dass es keine hundertprozentige Glasfaserabdeckung für alle Haushalte geben soll.
Die Gründe dafür sind vor allem die Kosten:
- Eine 100% Versorgung aller Gebäude ist eine zwingende Voraussetzung für die Förderfähigkeit. Dafür müssten aber auch alle Gebäude im Stadtgebiet ans Glasfasernetz angeschlossen werden - jedes Forsthaus, jeder Aussiedlerhof etc.. Dabei handelt es sich um 734 Gebäude.
- Nach aktuellem Stand würde der Anschluss dieser 734 Gebäude 17,819 Mio. €
- Davon müsste die Stadt Brakel einen Eigenanteil von 20% tragen, also etwa 3,56 Millionen Euro selbst zahlen.
- Das bedeutet, dass jeder dieser Glasfaseranschlüsse die Steuerzahler*innen rund 24.276 € kosten würde. Die Stadt Brakel müsste davon jeweils 4.850 € tragen.
- Diese hohen Ausgaben waren aus Sicht aller Fraktionen im Rat nicht sinnvoll und nicht verantwortbar.
Die Entscheidung bedeutet aber nicht, dass es keinen Ausbau gibt: Glasfaser wird weiterhin Schritt für Schritt in Brakel ausgebaut. Eine Komplettversorgung aller Haushalte würde jedoch die finanziellen Möglichkeiten der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger übersteigen.
Wie ist der aktuelle Stand beim Thema Winkraftanlagen?
In ganz Deutschland wird der Ausbau der Windenergie stark vorangetrieben, da sie ein wichtiger Bestandteil der Energiewende ist. Auch in Nordrhein-Westfalen wurden durch den Regionalplan Flächen ausgewiesen, die sich für Windkraftanlagen eignen. Gleichzeitig gibt es bei diesem Thema häufig Interessenkonflikte: Einerseits soll mehr erneuerbare Energie erzeugt werden, andererseits bestehen vor Ort Bedenken wegen Landschaftsbild, Natur- und Artenschutz oder möglicher Belastungen für die Anwohner. Kommunen wie Brakel müssen daher immer wieder sorgfältig abwägen, wie sie mit Projekten umgehen, die von übergeordneten Behörden genehmigt werden.
Der Rat der Stadt Brakel – und damit auch die CDU-Fraktion – hat sich einstimmig für die Ausweisung von Flächen zur Nutzung für Windkraft ausgesprochen. Durch die geänderte Gesetzeslage wurden kommunale Entscheidungen jedoch übersteuert, wodurch die Selbstbestimmung der Städte und Gemeinden deutlich eingeschränkt ist.
Im Beispiel des Windparks Brakel West bedeutet das folgendes:
- In der Ratssitzung der Stadt Brakel wurde im Mai 2025 erneut über den geplanten Windpark Brakel West gesprochen.
- Für acht Windkraftanlagen im Bereich Brakel West hat der Kreis Höxter bereits eine Baugenehmigung erteilt.
- Die Stadt Brakel hatte zuvor ihr gemeindliches Einvernehmen verweigert und anschließend Klage gegen die Genehmigungen eingereicht.
- Wichtig ist: Diese Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Anlagen trotz der laufenden Klage gebaut werden können – allerdings auf eigenes Risiko des ausführenden Unternehmens.
- Zusätzlich wird geprüft, ob eine weitere Klage gegen den Regionalplan (Normenkontrollklage) sinnvoll ist. Dafür besteht eine längere Frist (12 Monate). Die Kosten wären aber voraussichtlich sehr hoch und die Erfolgsaussichten sind aktuell schlecht abzuschätzen, das es derzeit keine Rechtsfälle gibt, die als Muster dienen könnten.
- Der Rat hat deshalb beschlossen, die weitere Entwicklung genau zu beobachten und später erneut über das Vorgehen zu entscheiden.
Fragen zur Kommunalwahl
Was ist der Unterschied zwischen der Kommunalwahl und der Bundestagswahl?
Bei der Kommunalwahl wählen die Menschen in einer Stadt oder Gemeinde ihre Vertreter im Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag. Manchmal wird auch der Bürgermeister oder Landrat direkt gewählt. Diese kümmern sich um Dinge vor Ort, zum Beispiel: Schulen, Kitas, Straßen, Bus- und Bahnverbindungen oder Sport- und Kulturangebote.
Bei der Bundestagswahl wählen die Menschen die Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Dort werden Entscheidungen für ganz Deutschland getroffen. Zum Beispiel geht es um Themen wie:
- Migration und Asylpolitik (z. B. Regeln, wie Menschen nach Deutschland kommen und hier leben dürfen),
- Staatsverschuldung und Haushalt (wie viel Geld der Staat ausgibt und wofür),
- Sozialpolitik (z. B. Rente, Kindergeld, Bürgergeld),
- Außenpolitik und Sicherheit (z. B. Zusammenarbeit mit anderen Ländern, Unterstützung der Bundeswehr).
Kurz gesagt:
Kommunalwahl: Entscheidungen für deine Stadt oder Gemeinde.
Bundestagswahl: Entscheidungen für das ganze Land – auch bei großen Fragen wie Migration, Finanzen oder Sicherheit.
Wer darf bei der Kommunalwahl wählen?
Wählen darf in NRW, wer mindestens 16 Jahre alt ist, seit einer bestimmten Zeit in der Stadt oder Gemeinde wohnt und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit hat. Bürger aus Nicht-EU-Ländern dürfen bei Kommunalwahlen nicht wählen.
Wie oft findet eine Kommunalwahl statt?
In NRW gibt es, wie in den meisten Bundesländern, alle 5 Jahre eine Kommunalwahl. In manchen Ländern wird auch alle 6 Jahre gewählt.
Was sind eigentlich die Aufgaben des Stadtrats?
Der Stadtrat entscheidet über viele Dinge vor Ort. Zum Beispiel:
- Bau von Schulen oder Kitas
- Öffentlicher Nahverkehr (Bus und Bahn)
- Straßenbau und Parks
- Kultur- und Sportangebote
- Gebühren für Müll oder Wasser
Welche Aufgaben hat der Bürgermeister / die Bürgermeisterin?
Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin ist das Oberhaupt der Stadtverwaltung. Er oder sie setzt die Entscheidungen des Rates um und ist Ansprechpartner:in für die Bürger. Außerdem vertritt er oder sie die Stadt nach außen.
Kann ich auch als Ausländer oder EU-Bürger in meiner Stadt wählen?
Ja – EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Deutschland wohnen, dürfen bei Kommunalwahlen mitwählen. Wer aus einem Nicht-EU-Land kommt, hat bei Kommunalwahlen kein Wahlrecht.
Wie viele Stimmen habe ich bei der Kommunalwahl?
In Nordrhein-Westfalen hat jede Wählerin und jeder Wähler bei der Kommunalwahl vier Stimmen:
- Wahl Landrats
- Wahl Kreistagsabgeordnete/r
- Wahl Bürgermeister/in
- Wahl Stadtrat / Stadträtin für den eigenen Wahlbezirk
Was ist der Unterschied zwischen Gemeinderat, Stadtrat und Kreistag?
- Ein Gemeinderat gibt es in kleineren Gemeinden.
- Ein Stadtrat ist das gewählte Gremium in größeren Städten.
- Ein Kreistag ist die Vertretung des gesamten Landkreises. Er entscheidet über Aufgaben, die mehrere Städte und Gemeinden betreffen, zum Beispiel Berufsschulen oder Kreiskrankenhäuser.
Was passiert, wenn ich nicht wählen gehe?
Wenn man nicht wählt, entscheiden andere über die Zusammensetzung des Rates. Je weniger Menschen ihre Stimme abgeben, desto stärker wirkt sich jede einzelne abgegebene Stimme auf das Wahlergebnis aus.
Gibt es Briefwahl auch bei der Kommunalwahl?
Ja, auch in Nordrhein-Westfalen gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Jede Wählerin und jeder Wähler kann diese beantragen – ein besonderer Grund dafür ist nicht notwendig. Die Wahlunterlagen werden zugeschickt und können dann rechtzeitig per Post zurückgesendet werden.