
In der Ratssitzung der Stadt Brakel am vergangenen Donnerstag stand der geplante Windpark Brakel West erneut im Fokus. Um die Ratsmitglieder über den aktuellen Sachstand zu informieren, nahmen auf Einladung der Stadt sowohl der Geschäftsführer der Westfalen Weser GmbH, der Geschäftsführer der Westfalen Niedersachsen Energie GmbH als auch ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Münster teil.
Zunächst stellte der Geschäftsführer der Westfalen Weser GmbH, Andreas Speith, die Unternehmensstruktur und die Rolle der Kommunen vor. Er erläuterte, dass insbesondere auch Kommunen aus ganz OWL Anteilseigner an der Westfalen Weser Netz GmbH sind. Westfalen Weser ist wiederum zur Hälfte an der WNE (Westfälisch- Niedersächsische Energie GmbH & Co. KG) beteiligt.
Anschließend informierte der Geschäftsführer der WNE, Alexander Möhring, über den aktuellen Projektstand: Der Kreis Höxter habe für insgesamt acht Windkraftanlagen im Bereich Brakel West eine Baugenehmigung erteilt. Zudem wies er darauf hin, dass die durch den Regionalplan ausgewiesenen Flächen in Brakel West zu begehrten Windkraftstandorten in der Region gehören. Alle von der WNE gesicherten Flächen seien auch zwischenzeitlich von weiteren nationalen und europäischen Projektierern angefragt worden.
Der anwesende Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Thomas Tyczewski, erläuterte dem Rat die rechtlichen Hintergründe und Unsicherheiten. Die Stadt Brakel hatte zuvor ihr gemeindliches Einvernehmen zu den Bauanträgen verweigert, der Kreis nahm die Genehmigung ersatzweise selbst vor. Die Stadt Brakel hat daraufhin fristgerecht Klage gegen diese Genehmigungen eingereicht.
Die Frist zur Klage gegen die Genehmigungen machte ein schnelles Handeln erforderlich. Gleichzeitig machte Thomas Tyczewski deutlich, dass diese Klage keinerlei aufschiebende Wirkung hat – das heißt: Die Westfälisch- Niedersächsische Energie GmbH & Co. KG kann trotz der laufenden Klage mit dem Bau der Anlagen beginnen. Dies allerdings auf eigenes Risiko, denn im Falle eines Erfolgs der Klage müssten bereits errichtete Anlagen oder begonnene Baumaßnahmen rückgängig gemacht werden. Auch hier sei der Ausgang offen, da keine Präzedenzfälle existieren, auf die sich verlässlich zurückgreifen ließe.
Besonders mit Blick auf eine mögliche weitere Klage – die sogenannte Normenkontrollklage gegen den Regionalplan – riet Thomas Tyczewski zur Zurückhaltung und gründlichen Beobachtung der weiteren Entwicklungen. Die Klagefrist hierfür beträgt ein Jahr, und auch in diesem Bereich gebe es aktuell keine klare rechtliche Orientierung. Da eine solche Klage mit einem hohen Streitwert verbunden sei, und entsprechend in erheblichem Umfang Anwalts- und Gerichtskosten verursachen könne, empfahl der Jurist, zunächst die laufenden Entwicklungen abzuwarten.
Der Rat folgte dieser Empfehlung und beauftragte die Verwaltung, die Situation weiter eng zu beobachten und dem Rat zu gegebener Zeit eine erneute Entscheidungsgrundlage vorzulegen.
Die Debatte um den Windpark Brakel West bleibt damit ein zentrales Thema in der kommunalpolitischen Auseinandersetzung – sowohl rechtlich als auch inhaltlich. Der Rat zeigte sich geschlossen darin, die Interessen der Stadt Brakel weiterhin aktiv zu vertreten, dabei aber auch sorgfältig und verantwortungsvoll mit den rechtlichen Möglichkeiten umzugehen.
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